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Vertrag im Bankgeschäft

Das Bankgeschäft beruht so stark wie in keiner anderen Branche zu konstatieren auf Verträgen. Ein Vertrag ist eine formlos oder formgebunden, mündlich, meist aber aus Beweisgründen schriftlich erklärte Willensübereinstimmung von 2 oder mehreren beteiligten Parteien. Hat das Ziel, ein bestimmtes Rechtsverhältnis herzustellen. Er kommt durch das Angebot der einen und die Annahme seitens der anderen vertragsschliessenden Partei zustande. Rechtliche Bestimmungen vor allem im BGB, für Kaufleute auch im HGB. Von Ausnahmen abgesehen gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Soweit Verträge an eine bestimmte Form gebunden sind, bedürfen sie meist der Schriftform, z. T. sogar der gerichtlichen bzw. notariellen Beurkundung.



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