Eröffnungsbilanz
(engl. opening balance sheet) Eine Eröffnungsbilanz ist die Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital zu Beginn der Tätigkeiten eines Unternehmens. Die gesetzliche Pflicht zur Erfassung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens beginnt mit dem Zeitpunkt der tatsächlichen Tätigkeit. Diese Pflicht zur Buchführung führt notwendigerweise zur Aufstellungspflicht einer Eröffnungsbilanz, weil die Bestände zum Zeitpunkt der Geschäftseröffnung den Ausgangspunkt einer Erfassung von Wertbewegungen in der Buchführung bilden. § 242 Handelsgesetzbuch (HGB) definiert die Eröffnungsbilanz wie jede Bilanz als «einen das Verhältnis des Vermögens und der . Schulden darstellenden Abschluss». Diese Bilanzerklärung steht unter dem Gesichtspunkt einer Abbildung der Schuldendeckungsfähigkeit. Die positive Differenz zwischen Vermögen und Schulden, das Eigenkapital als sog. Reinvermögen, stellt die Schuldenüberdeckung dar. Für den Inhalt und Aufbau der Eröffnungsbilanz sowie die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden gelten dieselben Grundsätze und Vorschriften wie für die Bilanz zum Ende eines Geschäftsjahrs.
Bei Beginn eines Handelsgewerbes aufzustellende Bilanz, die zu Anfang eines jeden Wirtschaftsjahres (i. d. R. ist dieses das Kalenderjahr, es gibt jedoch auch vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahre) jeweils neu aufzustellen ist.
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