Emissionsprospekt
Zeichnungsprospekt bei Neuemissionen als Einladung zur Zeichnung bzw. zum Kauf. Zwang zur Veröffentlichung besteht nicht. Ansprüche aus einer eventuellen Prospekthaftung können geltend gemacht werden, wenn es sich um einen Prospekt handelt, aufgrund dessen Wertpapiere zum amtlichen Handel zugelassen werden. Auch: Börsenzulassungsprospekt, Verkaufsprospekte bei Wertpapieren. Bei falschen und unvollständigen Angaben im Prospekt haften die emittierende Unternehmung und die unterzeichnende Bank als Gesamtschuldner für den Schaden, der dem Anleger infolge der Angaben erwächst. Staatsanleihen sind von der Prospektpflicht befreit; darüber hinaus kann die Zulassungsstelle gemäß §45 der Börsenzulassungs-Verordnung den Emittenten von der Pflicht, einen Prospekt zu veröffentlichen, in bestimmten Fällen befreien.
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