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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Verkaufsprospekt

Der Emittent von Wertpapieren ist verpflichtet, spätestens drei Tage vor der Emission oder dem Verkauf Angaben über sich und das angebotene Wertpapier zu veröffentlichen. Rechtsgrundlage ist das Wertpapierverkaufsprospektgesetz.



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Weitere Begriffe : internationale Standortwahl, Niederlassungsrecht | Investitionsfinanzierung | Instrumentarium, bankmarktpolitisches
 
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