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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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elektronisches Geld im Eurosystem

Nach Darstellung der EZB steht das hohe Interesse des Eurosystems an E-Geld einmal mit geldpolitischen Erwägungen im Zusammenhang (elektronisches Geld, geldpolitische Auswirkungen), ergibt sich zum anderen aber auch aus der wichtigen Aufgabe des Eurosystems, reibungsloses Funktionieren der Zahlungsverkehrssysteme im Euroraum und darüber hinaus zu garantieren, und schliesslich aus der Unterstützung, die das Eurosystem den für Bankenaufsicht und Finanzsystemstabilität zuständigen Be- hörden leistet. Obwohl - so die EZB - aus E-Geldverwen-dung im Massenzahlungsverkehr Effizienzsteigerungschancen resultieren, dürfen friktionsloses Arbeiten der Zahlungsverkehrssysteme und Finanzsystemstabilität nicht bedroht werden. Zudem können - wie die EZB betont - Effizienzanstiege nur realisiert werden, wenn Massnahmen zur Absicherung des Konsumentenvertrauens in E-Geld - als zuverlässiges Zahlungsmittel - getroffen werden. Hins. Letzterem sieht die EZB indes Risiken. Nach ihrer Meinung könnten Auftauchen von Falschgeld, grössere technische Pannen, Missmanagement des Float und letztlich Insolvenzen von E-Geldinstituten die Vertrauenswürdigkeit von E-Geldsystemen nachhaltig beeinträchtigen und u.U. auch Negativwirkungen für andere elektronische Zahlungsformen zeitigen. Daher sieht die EZB das Herstellen eines rechtlichen Rahmens als unumgänglich an. Nach ihrer Darstellung muss ein solcher garantieren, dass nur sichere und effiziente E-Geld-systeme sowie solide Emittenten am Markt tätig werden können und für alle solchen Anbieter gleiche Wettbewerbsbedingungen bestehen. Auch sieht die EZB darin einen Beitrag zur Mitsicherung der Finanzsystemstabilität. EZB bzw. Eurosystem haben daher Mindestanforderungen und wünschenswerte Ziele konstatiert, die den NZB generelle Richtschnur bei der E-Geldsystemaufsicht sein sollen. Neben den generell für die Zahlungssystemaufsicht geltenden Ziele Stabilität und Effizienz soll - so die EZB - das Eurosystem der technischen E-Geldsystem-sicherheit als unabdingbar für Zuverlässigkeit der Systeme und Schutz gegen Missbrauch besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen. Die EU-Rechtsbestimmungen zu E-Geld bieten lt. EZB den umfassenden und harmonisierten Gesetzesrahmen, der den Auffassungen des Eurosystems entspr.; dabei begrenzt der aufsichtliche Rahmen die E-Geldemission auf Kreditinstitute im herkömmlichen Sinn und als neue Form von Kreditinstituten die E-Geldinstitute (ELM, Electronicmoney-Institutions). Der deutsche Gesetzgeber hat in vorstehendem Sinn durch KWG-Ergänzungen Massnahmen getroffen.



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