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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Directors-and-Officers-Versicherung (D&O-Versicherung)

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließen kann. Zählt zur Berufshaftpflichtversicherungen. Versicherungsschutz in der Regel für alle Organe (Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat u. ä.) und leitenden Angestellten einer Gesellschaft, die die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu erfüllen haben. Die Versicherung deckt Sorgfaltspflichtverletzungen, die ohne Vorsatz/wissentlicher Pflichtverletzung im Innen- oder Außenverhältnis gemacht wurden. Ersetzt werden normalerweise alle Vermögensschäden, die während der Versicherungsperiode verursacht wurden und bei denen die Anspruchserhebung noch innerhalb der Versicherungslaufzeit erfolgt. Daneben werden meist auch schon vorher verursachte Vermögensschäden in den Versicherungsschutz integriert (Rückwärtsdeckung), soweit die Erhebung des Anspruchs nach Vertragsbeginn erfolgt und die Pflichtverletzung den versicherten Personen und dem Versicherungsnehmer bis zum Abschluss des Vertrages nicht bekannt war oder hätte bekannt sein können.



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