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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bestellerkredit der AKA Ausruhrkreditgesellschaft mbH

Den Antrag auf die Bestellerkreditvergabe (gebundene Finanzkredite) stellt der Exporteur, an den der Kreditbetrag anschliessend für Rechnung des Importeurs ausgezahlt wird. Der Bestellerkredit kann sowohl anstelle eines Lieferantenkredits als auch als Anschlussfinanzierung an einen zur Finanzierung der Produktionszeit in Anspruch genommenen anderen AKA-Kredit gewährt werden, wobei von der AKA die Anschlussfinanzierung vorrangig behandelt wird. Der Plafond dafür ist eine Kreditlinie der AKA bei ihren Konsortialbanken, sodass der Kreditantrag ausschl. bei einer AKA-Gesellschafterbank möglich ist. Die Laufzeit eines AKA-Bestellerkredits ist abhängig von der Produktionszeit des bestellten Wirtschaftsguts und der (branchenüblichen) Zielgewährung des Exporteurs, wobei sie jedoch auf die maximale Laufzeit der Hermesdeckung begrenzt ist. Die Kredithöhe wird durch die Restkaufpreisforderung des Exporteurs bestimmt und muss eine bestimmte Mindesthöhe betragen. Die Selbstbeteiligung des Exporteurs an der Finanzierung des Exportgeschäfts beträgt 10 oder 15% des Nettoauftragswerts; die Haftung des Exporteurs dafür wird in einer Haftungserklärung fixiert. U.U. fordert die AKA vom Exporteur in Höhe des Selbstbehalts die Stellung weiterer Sicherheiten. Im Unterschied zu den Lieferantenkrediten haftet der Exporteur jedoch nur im Falle des Nichtein-gangs der Forderung für diesen Anteil des Kreditbetrags und erhält daher von der AKA zunächst den vollen Kreditbetrag ausgezahlt. Die Besicherung der Bestellerkredite der AKA erfolgt über die Abtretung der Ansprüche des Exporteurs aus der Hermesdeckung für die Exportforderung an die AKA. Grunds, wird bei Bestellerkrediten eine variable Verzinsung, deren Zinssatz in regelmässigen Abständen an das Kapitalmarktzinsniveau angepasst wird, mit dem ausländischen Importeur vereinbart. Es existieren mehrere Varianten von Festsatzkrediten, die entweder auf einer laufzeitkongruenten Refinanzierung der AKA auf dem Kapitalmarkt basieren oder dessen Mittel aus einem Sonderfonds stammen. Die Zinssätze liegen i. d.R. über denen für entspr. Lieferantenkredite. Die Auszahlung des Kreditbetrags durch die AKA an den Exporteur erfolgt im Auftrag und für Rechnung des Importeurs i. d. R. nach erfolgter Lieferung bzw. Leistung und abgelaufener Gewährleistungsfrist, sofern der Importeur keine weiteren Einreden wegen mangelhafter Vertragserfüllung geltend machen kann. Neuerdings ist jedoch auch unter bestimmten Voraussetzungen eine Auszahlung des Kreditbetrags entspr. den beim Exporteur anfallenden Aufwendungen (Prorata-Aufwendungen) möglich. Die Inanspruchnahme geschieht nicht wie bei Lieferantenkrediten auf Wechselbasis, sondern es handelt sich um einen Buchkredit der AKA. Diese refinanziert sich zu 75% bei der Bank des Exporteurs und entspr. der Konsortialquoten zu 25% bei den übrigen beteiligten Banken. Neben den für die Kreditvergabe anfallenden Zinsen ist vom Importeur an die AKA eine Zusageprovision in Höhe von 0,25% des zugesagten Kreditbetrags für die Zeit zwischen Zusage und Auszahlung des Betrags zu leisten, ausserdem Bearbeitungsgebühren je nach Arbeits- und Kostenaufwand des Einzelfalls.



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