Bestandsübertragung
Vertrag, durch den der Bestand einer Bausparkasse an Bausparverträgen mit den zugehörigen Aktiva und Passiva auf eine andere Bausparkasse oder auf mehrere andere Bausparkassen ganz oder teilw. übertragen werden soll. Ein solcher bedarf der Genehmigung der BaFin. Die Genehmigung muss die BaFin im Bundesanzeiger veröffentlichen; sie gilt mit Veröffentlichung den Bausparern als bekannt gegeben. Rechte und Pflichten der übertragenden Bausparkasse aus den Bausparverträgen gehen mit der Genehmigung auch im Verhältnis zu den Bausparern auf die übernehmende Bausparkasse über. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Übertragung die Belange der Bausparer der übertragenden oder übernehmenden Bausparkasse gefährdet werden. Auf Bausparkassen, die einer besonderen staatlichen Aufsicht unterliegen, werden die Bestimmungen nicht angewendet.
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