Beherrschungsvertrag
Unternehmensverträge sind Verträge, durch die eine AG die Leitung ihrer Unternehmung einer anderen Unternehmung unterstellt (Beherrschungsvertrag) oder sich verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an eine andere Unternehmung abzuführen (Gewinnabführungsvertrag). Als Vertrag über die Abführung des ganzen Gewinns gilt auch ein Vertrag, durch den eine AG es übernimmt, ihre Unternehmung für Rechnung einer anderen Unternehmung zu führen. Stellen sich Unternehmen, die voneinander nicht abhängig sind, durch Vertrag unter einheitliche Leitung, ohne dass dadurch eines von ihnen von einer anderen abhängig wird, ist dieser Vertrag kein Beherrschungsvertrag.
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