Unternehmensverträge
Zu unterscheiden sind der Beherrschungsvertrag, der Gewinnabführungsvertrag, die Gewinngemeinschaft, der Teilgewinnabführungsvertrag und der Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsvertrag. Vertragspartner sind meist Aktiengesellschaften; es können aber auch andere Unternehmen (auch Einzelkaufleute) sein. Regelung im Aktiengesetz. Verbundene Unternehmen.
Begr. des AktG mit Regelungen in gg 291 ff. Erfasst werden Beherrschungs-, Gewinnabführungs-, Teilgewinnabführungsverträge, Betriebs-pacht- und Betriebsüberlassungsverträge, Gewinngemeinschaften (Pools). Sämtliche Formen sind mehr oder weniger verbreitet im Finanzsektor zu finden.
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