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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Verbundene unternehmen

Als verbundene Unternehmen bezeichnet man Konzernunternehmen, mit Mehrheit beteiligte und im Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen, darüber hinaus Unternehmen, die wechselseitig mit mehr als 25 % beteiligt sind, Unternehmen, mit denen ein Unternehmensvertrag abgeschlossen worden ist, beherrschende und abhängige Unternehmen. Die Merkmale für verbundene Unternehmen sind im Aktiengesetz geregelt.



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