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Beherrschungsverhältnis

Beziehung zwischen herrschenden und abhängigen Unternehmen, z.Beherrschungsverhältnis Banken u. a. Finanzinstituten. In der Bankwirtschaft weit verbreitet. Abhängige Finanzinstitute sind rechtlich selbstständige Unternehmen, auf die ein anderes Finanzinstitut - z. Beherrschungsverhältnis eine Bank oder ein anderes Finanzinstitut, z. Beherrschungsverhältnis eine Versicherungsgesellschaft - (herrschendes Unternehmen)unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss aus üben kann. Von einem in Mehrheitsbesitz stehenden Finanzinstitut wird vermutet, dass es von dem an ihm mit Mehrheit beteiligten Finanzinstitut abhängig ist. Sind einherrschendes und ein oder mehrere abhängige Finanzinstitute unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Finanzinstituts o.a. Unternehmens zusammengefasst, sobilden sie einen Konzern (Bank-, Finanz-, Allfinanzkonzern). Die einzelnen Finanzinstitute sind Konzernunternehmen. Finanzinstitute, zwischen denen ein Beherrschungsvertrag besteht, sind als unter einheitlicher Leitung zusammengefasst anzusehen. Von einem abhängigen Finanzinstitut wird vermutet, dass es mit dem herrschenden Finanzinstitut o.a. Unternehmen einen Konzern bildet (Konzernvermutung). Gehört einem wechselseitig beteiligten Unternehmen, z. Beherrschungsverhältnis einer Bank o. a. Finanzinstitut, an einem anderen Finanzinstitut o.a. Unternehmen eine Mehrheitsbeteiligung oder kann das eine auf das andere Finanzinstitut unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben, ist das eine als herrschendes, das andere als abhängiges Unternehmen anzusehen. Gehört jedem der wechselseitig beteiligten Finanzinstitute o.a. Unternehmen eine Mehrheitsbeteiligung oder kann jedes auf das andere unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss ausüben, gelten beide Unternehmen als herrschend und als abhängig.



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