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beherrschendes UnternehmenForm der verbundenen Unternehmen lt. AktG, in der Bankwirtschaft weit verbreitet: Unternehmen, die auf ein anderes Unternehmen (abhängiges Unternehmen) unmittelbar oder mittel- bar beherrschenden Einfluss ausüben können. Von einemin Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen wird vermutet, dass es von dem an ihm mit Mehrheit beteiligten Unternehmen abhängig ist.
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Weitere Begriffe : Macht, pretiale | Existenzmittel | Rating, internes | ||||||||||||||||||||||||||||
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