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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Behinderte im Flugverkehr

Behinderten stehen weder finanzielle Ermäßigungen oder besondere behindertengerechte Beförderungsbedingungen rechtlich zu. Dennoch gibt es einige wichtige Sonderregelungen für behinderte Reisende.

Kostenfreies Mitfliegen einer Begleitperson

Behinderte, die einer ständigen Begleitung bedürfen, Merkzeichen "B" im Behindertenausweis, können bei allen Fluglinien innerdeutsch das Recht geltend machen, kostenfrei eine Begleitperson mitzunehmen, bei der Deutschen Lufthansa sogar weltweit. Allerdings nur bei Flügen zu Normaltarif.

Parken am Flughafen

Behinderte sollten sich bei der Flughafeninformation über die Parkmöglichkeiten für Behinderte informieren. (Flughafen in Frankfurt/Main 069 - 69 07 88 89). Überall im Frankfurter Terminal sowie bereits im Bahnhof oder Parkhaus kann ein Behinderter einen Gepäckdienst in Anspruch nehmen.

Behindertenbetreuung/Mobilitätshilfen

Behinderte Passagiere werden bevorzugt betreut und vor den anderen an Bord des Flugzeuges begleitet. Oftmals muss man sich dazu an einen speziellen Schalter wenden. Des weiteren wird ein Rollstuhl für Behinderte am Flughafen bereitgestellt, sofern dies bei der Buchung gewünscht wurde. Auf allen Maschinen sind für Behinderte speziell gekennzeichnete Sitze vorgesehen. Auf Langstreckenflügen und in Großraumflugzeugen steht gehbehinderten Passagieren ein eigens entwickelter Bordrollstuhl zur Verfügung, mit dem auf Langstrecken auch problemlos Toiletten benutzt werden können.

Frequent Traveller\'s Medical Card (FREMEC)

Wer gehandicapt häufiger mit dem Flugzeug unterwegs ist, dem erleichtert die Frequent Traveller\'s Medical Card (FREMEC) die Flugreise. Die FREMEC enthält alle für die Betreuung wichtigen Daten und ersetzt das sonst für jeden Flug notwendige Formular. Die Geltungsdauer richtet sich nach dem Krankheitsbild. FREMEC wird vom Ärztlichen Dienst der Lufthansa oder von den 180 Vertragsärzten in aller Welt ausgestellt.



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