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Bankholding(gesellschaft)1. Unternehmensverbindung (Bankkonzern), in die eine Bank als i. d. R. Spitzeninstitut eingebunden ist. Finanzholdinggesellschaften sind nach KWG Finanzunternehmen, deren Tochterunternehmen ausschl. oder hauptsächl. Institute oder Finanzunternehmen sind und mind. ein Einlagenkreditinstitut oder Wertpapierhandelsunternehmen als Tochterunternehmen haben. 2. Nach KWG Form einer Finanzholdinggruppe.
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Weitere Begriffe : Mobilität, scheinbare | nachträgliche Zinszahlung | Duesenberry-Effekt | ||||||||||||||||||||||||||||
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