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BankhauptversammlungAbk.: Bank-HV. I. d. R. j ährliche Zusammenkunft der Bankaktionäre, d.h. der Anteilseigner einer Bank, die in der Rechtsform der AG oder KGaA betrieben wird. Neben solchen ordentlichen HV können in bestimmten Fällen auch ausserordentliche einberufen werden. HV unterliegen zahlreichen und eingehenden Bestimmungen des AktG.
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Weitere Begriffe : Verrechnungszins(satz) nach Schichtenbilanzverfahren | Sättigung, theoretische | Risikoaktiva-Anrechnungsbeträge, Bemessungsgrundlage | ||||||||||||||||||||||||||||
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