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Bankbilanz, Bewertungsverstösse

Ähnl. wie bei der Bewertung in ihrer Bilanz geniessen Banken auch bei evtl. Bewertungsverstössen besondere Behandlung, verglichen mit Unternehmen anderer Branchen. So ist der Jahresab-schluss von Banken in den Rechtsformen der AG und der KGaA - für andere ist dies ohnehin nicht der Fall - wegen Verstosses gegen die Bewertungsvorschriften nur nichtig, wenn Aktiva zu einem höheren Wert und Passiva mit einem niedrigeren Betrag als nach § 253 HGB zulässig angesetzt werden.



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Weitere Begriffe : Zinsänderungsrisiko, passivisches | Schizophrenie | Gruppe, sekundäre
 
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