Bankbilanz, Bewertungsverstösse
Ähnl. wie bei der Bewertung in ihrer Bilanz geniessen Banken auch bei evtl. Bewertungsverstössen besondere Behandlung, verglichen mit Unternehmen anderer Branchen. So ist der Jahresab-schluss von Banken in den Rechtsformen der AG und der KGaA - für andere ist dies ohnehin nicht der Fall - wegen Verstosses gegen die Bewertungsvorschriften nur nichtig, wenn Aktiva zu einem höheren Wert und Passiva mit einem niedrigeren Betrag als nach § 253 HGB zulässig angesetzt werden.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|