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Börsensegmente
Der Handel mit Wertpapieren an deutschen Börsen ist in verschiedene Teilmärkte untergliedert. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen vertikalen und horizontalen Börsen- oder Marktsegmenten. Die vertikale Gliederung in Amtlichen Handel, Geregelten Markt und Freiverkehr sowie in Spezialmärkte wie den TecDAX ergibt sich durch unterschiedliche Vorschriften bei der Zulassung und dem Handel mit einer Aktie. Die weitere Aufgliederung dieser Märkte nennt der Börsianer horizontale Börsensegmente, das sind zum Beispiel Termin- und Optionsmärkte. Der Wertpapierhandel an den deutschen Börsen unterliegt strengen Regeln, erstmals festgelegt im Börsengesetz vom 22. Juni 1896. Hier ist auch fest gelegt, dass die Zulassung in- und ausländischer Aktien zum Börsenhandel von einer Kommission erst dann erteilt werden darf, wenn alle Voraussetzungen für ein bestimmtes Börsensegment erfüllt sind. Vertikale Marktsegmente Amtlicher HandelDas in Deutschland umfangreichste Marktsegment ist der Amtliche Handel, auch "Amtlicher Börsenverkehr" oder "Erster Markt" genannt. Für die Einführung eines Wertpapiers gelten hier die strengsten Auflagen und die größten staatlichen Kontrollen - das heißt, dieses Börsensegment ist wegen seiner hohen Sicherheitsstandards insbesondere für Neulinge an der Börse das geeignetste. Die Zulassungsbestimmungen im einzelnen finden Sie hier. Geregelter MarktDer Geregelte Markt ist seit dem 1. Mai 1987 das zweite Börsensegment. Er gilt für Unternehmen als Vorstufe zum Amtlichen Handel, deshalb sind die Zulassungsvoraussetzungen auch weniger streng. Die einzelnen Bedingungen finden Sie hier. FreiverkehrFür den Börsengang eines Unternehmens im Freiverkehr, dem dritten Markt, gelten die meisten der oben genannten Zugangs- und Publizitätsverpflichtungen nicht. Für Unternehmen ist dies also die einfachste Form des Börsengangs. Es erfolgt keine förmliche Zulassung zum Handel, das heißt es gibt in der Regel auch keinen Antrag des emissionswilligen Unternehmens. Die Aufnahme kommt allein dadurch zustande, dass Freimakler Handlungsbedarf feststellen - meist bei kleineren deutschen oder großen ausländischen Unternehmen. Hier tritt das Unternehmen also in den Aktienhandel nicht ein, hier kann nur gegen die Aufnahme widersprochen werden. Das allerdings geschieht nur äußerst selten, denn der Freiverkehr ist eine große Chance insbesondere für kleine, aufstrebende Unternehmen. Die Richtlinien des Freiverkehrs sind nicht Inhalt des Börsengesetzes. Da der Freiverkehr somit nicht staatlich reglementiert ist, besteht auch keine Ad-hoc-Publizitätspflicht. Der Börsengang, auch "Going-Public" genannt, erfordert nur einen abgespeckten Verkaufsprospekt. Das Unternehmen unterliegt auch keiner Prospekthaftung - der Freiverkehr insgesamt allerdings der Missbrauchsaufsicht. Der Handel erfolgt telefonisch zwischen Freimaklern. In dieser Form besteht der Freiverkehr seit dem 1. Mai 1987. Zuletzt hat sich in diesem Bereich insbesondere die Berliner Regionalbörse etabliert. Für den Anleger bringt der Freiverkehr Vor- und Nachteile: Auf der einen Seite kann er in Firmen investieren, die weniger bekannt sind und so eine große Streuung seines Kapitals erreichen. Auf der anderen Seite kann es zu großen Kursschwankungen kommen, da die Umsätze im Freiverkehr in der Regel deutlich geringer sind als im Amtlichen Handel. Der Anleger sollte deshalb seine Kauf- und Verkaufsaufträge in diesem Börsensegment unbedingt limitieren. Im Unterschied zum Geregelten Markt besteht hier auch kein Anspruch auf Ausführung eines Kauf- oder Verkaufswunsches bei niedrigen Umsätzen. TecDAX / Neuer MarktFür wachstumsstarke, kleinere Unternehmen wurde der Neue Markt als ein Teil der Frankfurter Börse gegründet. Die jungen Unternehmen gehören vor allem den Bereichen Biotechnologie, Telekommunikation, Multimedia und Umwelttechnologie an. Nach größeren zum Teil auch strafrechtlich relevanten Unstimmigkeiten wurde der neue Markt abgeschafft. Zum 24.03.2004 trat an seine Stelle der TecDAX - allerdings mit nur noch den 30 größten deutschen (nicht im DAX vertretenen Technologie-Werten). PrädikatsmarktEin weiterer Spezialbereich ist der Prädikatsmarkt der bayerischen Börse in München. Im Gegensatz zum Frankfurter TecDAX soll dieses Börsensegment nicht nur jungen High-Tech- und Wachstumsunternehmen, sondern auch mittelständischen Unternehmen aus etablierten Branchen den Weg an die Börse ebnen. Da die Börsenumsätze in diesem Spezialmarkt zum Teil extrem gering sind, sollten Privatanleger nur vorsichtig investieren. Wie im Freiverkehr gilt auch hier die Aufträge unbedingt zu limitieren. Horizontale Marktsegmente Neben dem Aktienhandel gibt es an den deutschen Börsen auch "Versicherungsprodukte". Gehandelt werden diese Papiere an der Anfang 1990 gegründeten Deutschen Terminbörse. Für die Zahlung einer Versicherungsprämie, der Optionsprämie, sichert sich der Käufer einer Option das Recht, seine Wertpapiere zu einem vorher festgelegten Kurs zu verkaufen. Wenn der "Versicherungsfall" eintritt (die Aktienkurse also sinken), werden die Vermögensverluste durch Optionsgewinne zumindest teilweise ausgeglichen. Bleibt der Kurs gleich oder steigt, wird der Käufer der Option von seinem Recht in der Regel keinen Gebrauch machen. In diesem Fall verfällt allerdings der Optionspreis, also die Versicherungsprämie. Gegenstand des Optionsgeschäftes müssen natürlich nicht zwangsläufig Aktien sein, daher wird auch mit Waren, Devisen oder Edelmetallen an der Terminbörse gehandelt. Der Optionsscheinbereich war in den letzten Jahren das an der Börse am stärksten wachsende Segment. Allerdings engagierten sich dadurch auch immer mehr Kleinanleger in sehr gewagte Spekulationsgeschäfte, dem genauen Gegenteil dieses Versicherungssegmentes. Denn genauso wie es möglich ist, sich gegen sinkende Kurse mit (Put-) Optionen abzusichern, kann man mit diesem Instrument als (Call-) Option auch auf steigende Kurse setzen. Aus der Absicherung wird eine Wette. Das vervielfacht zwar die Gewinnmöglichkeiten bei steigenden Kursen, allerdings vervielfacht es auch die Verluste bei fallenden Kursen. Der Experte spricht von einer Hebelwirkung.
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