Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Aussenwirtschaftsverkehrsbereich Kapitalverkehr

Das Teilgebiet des Aussenwirtschaftsverkehrs Kapitalverkehr mit dem Ausland umfasst Vermögensanlage und Kapitalvergabe zwischen In- und Ausland. Ausserdem sind dem Kapitalverkehr die aus der Anlage bzw. der Kreditvergabe resultierenden Kapitalerträge bzw. -auf-wendungen zuzuordnen. Kapitalverkehr mit dem Ausland umfasst in der Terminologie des AWG: Vermögensanlagen Gebietsansässiger in fremden Wirtschaftsgebieten (Erwerb ausländischer Geldmarktpapiere und Wertpapiere, Vermögensanlagen in ausländischen Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten, Erwerb von Grundstücken und Rechten an Grundstücken in fremden Wirtschaftsgebieten), Kredite an Gebietsfremde und sonstigen Kapitalverkehr; Vermögensanlagen Gebietsfremder im eigenen Land (Erwerb inländischer Geldmarktpapiere und Wertpapiere, Vermögensanlagen in inländischen Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten, Erwerb von Grundstücken und Rechten an Grundstücken im eigenen Wirtschaftsgebiet), Kredite an Gebietsansässige und sonstigen Kapitalverkehr; Kapitalerträge, umfassend einerseits Eingänge des Landes für Zinsen, Gewinne, Pacht und Miete u. dgl., andererseits Ausgänge des Landes für diese Posten. Banken bieten hierzu eine Vielfalt von Fazilitäten, jeweils sowohl für Inländer als auch für Ausländer, im Bereich Geld- und Kapitalanlagen sowie zugehörige Dienstleistungen und im Bereich der Finanzie-rungsfazilitäten nebst zugehörigen Dienstleistungen; darüber hinaus handelt es sich hier um den bedeutendsten Eigengeschäftsbereich der Banken. Die Vermögensanlage kann z.B. in Form einer Wertpapieranlage oder einer Beteiligung an einem Unternehmen erfolgen. In Verbindung mit den verschiedenen Anlageformen werden die Kapitalerträge im Wesentlichen nach Zinsen, Dividenden, Gewinnen, Pacht und Mieten unterschieden. Wie der Warenverkehr unterteilt sich der Kapitalverkehr ebenfalls in Kapitalimport und -export. Beim Kapitalimport werden von Ausländern im Inland Vermögensanlagen getätigt bzw. Kredite an Inländer vergeben. Der Kapitalexport stellt den umgekehrten Fall dar, wenn Inländer ihr Vermögen im Ausland anlegen bzw. Ausländern Kredite gewähren.



 
Weitere Begriffe : Europäische Zentralbank, Weisungen | Provisionsabsprachen bei Banken | Abhängigkeit
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.