Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Gebietsansässiger

i. S. des Außenwirtschaftsgesetzes (§ 4 I Nr. 5 AWG): (1) natürliche Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland (“Wirtschaftsgebiet”); (2) juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Sitz oder Ort der Leitung im Inland; (3) Zweigniederlassungen und Betriebsstätten von Gebietsfremden, wenn sich deren Leitung, Verwaltung und Buchführung im Inland befinden. Bez. des AWG für Deviseninländer, d.h. für solche natürlichen und juristischen Personen, die ihren Sitz in Deutschland haben. Zweigniederlassungen und Betriebsstätten von Gebietsfremden mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland gelten als Gebietsansässige, wenn sie in Deutschland ihre Unternehmensleitung und Buchführung unterhalten. Ggs.: Gebietsfremder.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Gebiete, gewachsene
 
Gebietsarzt
 
Weitere Begriffe : Professionalismus | Extremgruppenanalyse | jährliche Depotstatistik der Deutschen Bundesbank
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.