Aussenhandelskredite
Hauptform der Aussenhandelsfinanzierung. Der Finanzierung von Aussenhandelsgeschäften - Export-, Import-, Transit- und Grenzen überschreitende Lohnveredelungsgeschäfte - dienen vor allem Bar- bzw. Buchkredit, Rembours- sowie Negoziationskre-dit. Ein meist vom Importeur benötigter Kredit ist der Barbzw. Buchkredit, der auch in Fremdwährung gegeben werden kann. Wird er auf Veranlassung der inländischen Bank des Importeurs bei einer ausländischen Bank zur Verfügung gestellt, spricht man von »von der Kundschaft bei Dritten benutzten Krediten«. Beim Rembourskredit gewährt eine Bank einem Exporteur unter dem Obligo der Hausbank des Importeurs oder einer dritten Bank (Remboursbank) zur Finanzierung eines Exportgeschäftes einen Akzeptkredit gegen Übergabe bestimmter Dokumente, die die exportierte Ware repräsentieren, genau bezeichnen und den Herausgabeanspruch verbriefen. Dabei wird vom Exporteur ein Wechsel auf die Remboursbank -nicht aber auf den Importeur - gezogen, den die Remboursbank akzeptiert und der anschliessend bei der Rembours- oder einer anderen Bank diskontiert werden kann. Wird die Tratte des Exporteurs von der Hausbank des Importeurs akzeptiert, liegt direkter Rembourskredit vor; wird sie von einer dritten Bank akzeptiert, indirekter oder vermittelter Rembourskredit. Dem Rembourskredit ähnl. Kreditform ist der Negoziationskredit; hierbei zieht der Exporteur auf den Importeur eine Tratte, zu deren Diskontierung sich die Bank des Importeurs verpflichtet hat, sodass die Bank des Exporteurs die Tratte bei Übergabe der Dokumente zu Lasten der Bank des Importeurs bevorschussen kann. In der Bankpraxis häufig anzutreffen ist Kopplung eines Rembourskredits mit Stellung eines Dokumentenakkreditivs, einer vertraglichen Verpflichtung einer Bank, im Auftrag, für Rechnung und nach Weisungen eines Kunden gegen Übergabe bestimmter Dokumente und bei Erfüllung bestimmter Bedingungen eine bestimmte Geldzahlung oder eine andere finanzielle Leistung zu erbringen.
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