Anschlussheilbehandlung
In der Gesundheitswirtschaft:
Stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen, Rentenversicherung und Unfallversicherung, die unmittelbar oder spätestens innerhalb von 14 Tagen nach einer stationären Behandlung im Akutkrankenhaus erfolgen. Sie soll den nahtlosen Übergang von der Akutbehandlung im Krankenhaus zur erforderlichen Rehabilitation gewährleisten. Anstelle des Begriffs Anschlussheilbehandlung (AHB) wird auch der Begriff Anschlussrehabilitation verwendet.
Durch die Anschlussheilbehandlung soll der Patient krankheitsbedingt verloren gegangene Funktionen und Fähigkeiten wieder erlangen bzw. Verluste in diesen Bereichen sollen möglichst weitgehend kompensiert werden.
Der Anteil der Anschlussheilbehandlungen am gesamten Rehabilitationsaufkommen ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten schnell gestiegen: Entfielen im Jahr 1993 erst rund 16 Prozent aller Rehabilitationsausgaben auf AHB, waren dies im Jahr 2000 bereits 35 Prozent.
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