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Angebotsplanung, staatliche

In der Gesundheitswirtschaft: Unter staatlicher Angebotsplanung versteht man die Planung von Menge, Preis und Qualität des Angebots an Waren und Dienstleistungen, die die Unternehmen erstellen und auf dem Markt anbieten dürfen, durch staatliche Eingriffe und/oder Vorschriften. Eine solche staatliche Lenkung bzw. Planung des Angebots an Waren und Dienstleistungen ist in planwirtschaftlich gelenkten Volkswirtschaften üblich. Da der Gesundheitsmarkt allgemein als unvollkommener Markt angesehen wird, der sich der Steuerung durch wettbewerbliche Prozesse um Preis und Qualität weitgehend entzieht, wird das Angebot auf dem Gesundheitsmarkt in nahezu allen Volkswirtschaften staatlich geplant oder zumindest durch gesetzliche Vorgaben oder direkte Eingriffe des Staates reguliert. Konkreten Ausdruck findet diese Grundhaltung im deutschen Gesundheitswesen einmal durch die Vielzahl an Kostendämpfungs-Gesetzen, über die zum Teil unmittelbar, zum Teil indirekt eine staatliche Angebotssteuerung mit dem Ziel der Dämpfung des Ausgabenanstiegs im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung erreicht werden sollte. Direkte staatliche Angebotsplanung bzw. Steuerung der staatlich zugelassenen Kapazität dagegen liegt zum Beispiel bei der Krankenhausplanung vor, ähnlich aber auch bei der Bedarfsplanung im ärztlichen und zahnärztlichen Bereich oder der Zulassung von Apotheken, die bis 1958 zusätzlich an eine Bedürfnisprüfung gebunden war. Im Krankenhausbereich soll durch die staatliche Krankenhausplanung konzeptionell „ein hierarchisches, wettbewerbsfreies System der Errichtung und Bewirtschaftung von Krankenhauskapazitäten“1 entstehen.



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