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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Angebotsplanung

In der Gesundheitswirtschaft: Planung von Menge, Preis und Qualität des Angebots an Waren und Dienstleistungen, die ein Unternehmen in einer Zeiteinheit erstellen und auf dem Markt anbieten will. Unter Angebot wird hier die Menge aller Waren und Dienstleistungen verstanden, die die Produzenten der Waren bzw. die Erbringer der Dienstleistungen auf einem definierten Markt in einer Zeitperiode zum Verkauf anbieten. Im Rahmen einer planwirtschaftlich gelenkten Volkswirtschaft wird üblicher Weise das gesamte Angebot an Waren und Dienstleistungen geplant, das in dieser Volkswirtschaft erstellt wird. In einer marktwirtschaftlichen Ordnung dagegen geht man davon aus, dass Angebot und Nachfrage sich in Abhängigkeit von Preis und Qualität der angebotenen Waren bzw. Dienstleistungen in einer bestimmten Größenordnung einpendeln. Auf dem Gesundheitsmarkt als einem unvollkommenen Markt wird das Angebot an Gesundheitsleistungen sehr häufig durch den Staat oder von ihm beauftragte Einrichtungen gesteuert und geplant (siehe auch: Angebotsplanung, staatliche). Beispiele hierfür sind in Deutschland die Zulassungsbeschränkungen im Rahmen der Bedarfsplanung im ärztlichen und zahnärztlichen Bereich oder die staatliche Krankenhausplanung bzw. die Zulassungs-Notwendigkeit für Apotheken, die bis 1958 zusätzlich an eine Bedürfnisprüfung gebunden war. Auch die zugelassenen Einrichtungen haben keineswegs Planungsfreiheit im Hinblick auf ihre Kapazitäten. So werden Krankenhausleistungen, die die mit den Krankenkassen im Vorhinein vereinbarte Leistungsmenge überschreiten, geringer bezahlt, um keine Anreiz-Wirkungen auf eine Ausdehnung des Angebotes zu erzeugen.



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