Zuschreibungen
Begriff aus der Anlagenbuchhaltung bzw. aus dem Rechnungswesen, welcher die Erhöhung des Buchwertes eines Wirtschaftsgutes bezeichnet. Die Zuschreibung oder auch Wertaufholung von entstehenden Buchwerten wird über einen Buchungssatz erfasst. Zuschreibungen verändern genau wie Abschreibungen den Restbuchwert eines Anlagengutes und somit das Abschreibungspotential, sodass durch eine Zuschreibung jährlich mehr abgeschrieben werden kann. Hierdurch wird wiederum der Gewinn des Unternehmens verringert. Der Wert eines Wirtschaftsgutes kann jedoch nicht unendlich erhöht oder zugeschrieben werden. Im deutschen Recht existiert ein Anschaffungskostenprinzip, welches eine Zuschreibung bis höchstens zu den historischen (ehemaligen) Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes zulässt.
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