Wechselverpfändung
1. Auch: Wechsellombard, -beleihung. Bei sehr kurzfristigem Geldbedarf können Wechsel, statt diskontiert zu werden, auch verpfändet werden. Es handelt sich dabei um Lombardgeschäfte bzw. -kredite. Erfolgt durch offenes oder verdecktes Pfandindossament, also Vollindossament ohne Pfandklausel, bzw. Übergabe des Wechsels ohne Indossierung. Nach AGB der Banken erwerben diese bei allen in ihren Besitz gelangenden Wechseln automatisch Pfandrecht. Banken verpfänden Wechsel bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf an die Zentralbank, sofern sie diese Fazilität offeriert; sie müssen dann die Anforderungen an den Rediskont von Wechseln erfüllen. 2. Die Verpfändung eines Wechsels kann zur Sicherheitsleistung erfolgen. Sie vollzieht sich dann durch offenes oder verdecktes Pfandindossament (Vollmachtindossament) bzw. Übergabe des Wechsels ohne Indossament.
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