Wechselstube, -kasse
Bez. f. eine meist sehr kleine Stelle einer Bank, die allein oder ganz überwiegend Sortengeschäfte abwickelt sowie Reiseschecks u. dgl. einlöst, aber ggf. auch Eurocheques, die Ausländer vorlegen, bezahlt. Nach KWG wird das Sorten- und damit das Wechselstubengeschäft def. als Austausch von Banknoten oder Münzen, die gesetzliche Zahlungsmittel darstellen, und Verkauf und Ankauf von Reiseschecks. Wechselstuben finden sich vor allem auf grossen Bahnhöfen, Flughäfen, Häfen und in Zentren des Tourismus. Wechselstuben, die wie früher geleg. vorzufinden von Privatpersonen betrieben werden, sind heute nicht mehr möglich: Wechselstuben sind nach KWG heute Finanzdienstleistungsinstitute, für die allerdings bestimmte Befreiungen von KWG-Vorschriften gelten.
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