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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Versorgungslücke

Im Zusammenhang mit der Alterssicherung wird unter Versorgungslücke der Betrag verstanden, der zwischen dem Alterseinkommen und dem Betrag besteht, den der Ruheständler zur Aufrechterhaltung seines gewohnten Lebensstandards im Alter benötigt.

Die Altersrente aus der gesetzliche Rentenversicherung liegt beim Übergang in den Ruhestand deutlich unter dem zuletzt erzielten Arbeitseinkommen. Generell heißt es, dass Arbeitnehmer, deren Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze lag - so genannte Besserverdiener - einen geringeren Prozentsatz ihres zuvor erzielten Einkommens als Rente beziehen als die anderen. Bei Selbstständigen, die der gesetzlichen Rentenversicherung angehören, ist die Situation meist ähnlich wie bei Arbeitnehmern mit überdurchschnittlichen Einkommen. Auch bei ihnen ist die Differenz zwischen dem während der letzten Arbeitsjahre erzielten Einkommen und den ihnen im Ruhestand zustehenden Rentenzahlungen prozentual gesehen größer, als bei Durchschnittsverdienern. Entsprechendes gilt für die Angehörigen freier Berufe, die berufsständischen Versorgungswerken angehören. Auch hier decken die aus diesen Versicherungen fließenden Leistungen nur einen Teil der bisher erzielten Einnahmen.

Ähnliche Überlegungen gelten, wenn Berufstätige wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Auch in diesen Fällen klafft eine deutliche Lücke zwischen dem bis zu diesem Zeitpunkt erzielten Einkommen und den zu erwartenden Versicherungsleistungen. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung deckt das Einkommensrisiko nur zu einem geringen Teil ab.

Da nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben ein Teil der zuvor erforderlichen finanziellen Aufwendungen wie Fahrtkosten, Fachliteratur, Berufskleidung entfällt und in der Regel auch keine Kinder mehr zu unterhalten sind, liegt der zur Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards erforderliche finanzielle Aufwand meist unter der Summe, die dazu während des Erwerbslebens erforderlich war. Daraus ergibt sich: Die Versorgungslücke ist der Betrag, der zwischen den zu erwartenden Einkünften aus der Rentenzahlung, Pension, oder sonstigen Bezügen und dem zur Lebensstandardsicherung tatsächlich erforderlichen Einkommen klafft.

Bei Ruheständlern, die zusätzliche Einkünfte aus einer Betriebsrente, aus Vermietung und Verpachtung haben oder in nennenswertem Umfang über Einnahmen aus Zinsen oder Dividenden verfügen, müssen diese Beträge in die Betrachtung mit einbezogen werden. Erst wenn die Altersrente beziehungsweise Pension und die sonstigen Einkünfte nicht ausreichen, um die zur Sicherung des gewohnten oder erwünschten Lebensstandards erforderliche Summe dauerhaft zu gewährleisten, kann von einer Versorgungslücke gesprochen werden.

Um eine im Alter drohende Versorgungslücke zu schließen, ist im allgemeinen eine frühzeitige Vorsorge erforderlich. Denn wenn keine Betriebsrente, keine größeren Erbschaften oder sonstige Einkünfte zu erwarten sind, kann die Versorgungslücke zwischen sozialer Alterssicherung und gewünschten Alterseinkünften nur dadurch geschlossen werden, dass frühzeitig durch eigene Ersparnisse, die Bildung von Immobilienvermögen oder den Abschluss einer Kapitallebensversicherungen eine Ergänzung zu den sozialen oder berufsständischen Versorgungsleistungen geschaffen wird. Ähnliches gilt für die Absicherung gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit.

Die Absicherung gegen eine Versorgungslücke kann auch dadurch erfolgen, dass eine Ausbildungsversicherung für die Kinder abgeschlossen wird, um beispielsweise bei einer Frühpensionierung deren Ausbildung zu sichern ohne den eigenen Lebensstandard zu stark senken zu müssen. Eine Risikolebensversicherung ist vor allem bei Berufsanfängern eine verhältnismäßig preiswerte Alternative zur Absicherung der Angehörigen. Auch eine Unfallversicherung kann in diesem Zusammenhang sinnvoll sein.



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