Versorgungsmanagement
In der Gesundheitswirtschaft:
health care managementUm Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bedarfsgerecht und wirtschaftlich zu erbringen, soll Patienten durch das mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zum 1. April 2007 eingeführte Versorgungsmanagement ein reibungsloser Übergang zwischen verschiedenen Leistungsbereichen ermöglicht werden. Ziel ist es, Schnittstellenprobleme zwischen Akutversorgung, Rehabilitation und Pflege durch einen Informationsaustausch zwischen den jeweiligen Leistungserbringern mit Unterstützung der betroffenen Krankenkasse zu vermeiden. Die Teilnahme am Versorgungsmanagement und die dafür erforderliche Datenübermittlung kann nur mit Einwilligung des Versicherten erfolgen. Entsprechende Vereinbarungen zum Versorgungsmanagement können z.B. in Verträgen zur Integrierten Versorgung getroffen werden.
§ 11 SGB V
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