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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Universalbankprinzip und sozialpolitische Effizienz

Die instrumentale Bedeutung des Bankensystems im Hinblick auf die sozialpolitische Zielsetzung des Gesetzgebers leitet sich von der Funktion der einzelnen Banken ab, aus dem Bereich der Geldvermögenspositionen solche Leistungen anzubieten, die einen Beitrag zur Erreichung bestimmter, als wünschenswert angesehener gesellschafts- und sozialpolitischer Effekte zu leisten vermögen. Das bedeutet konkret, dass ihnen unter sozialpolitischem Aspekt die Aufgabe zugewiesen wird, die Vermögensbildung breiter Bevölkerungsschichten, insb. die Beteiligung der Sparer am Produktivvermögen der Wirtschaft, zu begünstigen, um damit dem gesamtwirtschaftlichen Ziel gerechter Einkommens- und Vermögensverteilung – wenn auch nur mittelbar – zu dienen. Ein Einfluss des Bankensystems auf die Sparfähigkeit der Bevölkerung besteht allerdings nicht; diese ist bedingt durch sozioökonomische Determinanten und muss von der Kapital sammelnden Bank als Datum hingenommen werden. Umstritten ist, ob die Sparbereitschaft durch motivationale Aktivitäten der Banken in wesentlichem Ausmass steuerbar ist. Ohne Zweifel ist den Banken allerdings bei der Wahl der Sparform ein Handlungsspielraum gegeben; durch gezielte Beratungsleistungen und Werbemassnahmen eröffnet sich insb. gegenüber unschlüssigen und unerfahrenen Anlegern ein umfassendes Potential an Freiheitsgraden zur Lenkung der Anlageströme. Der Erfüllung des aus der sozialpolitischen Zielsetzung des Ordnungsgebers abzuleitenden Auftrags, den Wertpapiererwerb, spez. Aktienbesitz zu fördern, stehen jedoch – wie in Deutschland zu beobachten – häufig psychologische Barrieren im Wege, die den Übergang vom Kontensparen zu »höheren« Sparformen – wie dem Investment- und Aktiensparen – erschweren. Wegen dieses Tatbestandes werden von Befürwortern des Universalbankenprinzips solche Institute, deren Leistungsprogramm sämtliche Sparformen enthält, gegenüber jenen als begünstigt angesehen, die auf den isolierten Absatz von Effekten bzw. Kontoanlagen spezialisiert sind; so ist in einem Trennbankensystem der Kunde, der neben seinem Sparkonto eine Anlage in Wertpapieren beabsichtigt, gezwungen, zusätzliche Geschäftsverbindungen mit einer Effektenspezialbank aufzunehmen; die Voraussetzungen der Hinführung zur »Wertpapierreife« der Anleger und damit gleichzeitig die Voraussetzungen für die sozialpolitischen Ziele werden – allerdings nicht unbestritten – unter diesem Aspekt im Universalbankensystem günstiger als in einem Spezialbankensystem beurteilt.



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