Tombstone
(wörtlich: Grabstein); Bezeichnung für Finanzanzeige, in der der Emittent, die Ausstattungsmerkmale der Emission, die Manager und Underwriter genannt werden. Der Tombstone stellt keine Aufforderung zum Kauf der Emission dar, sondern dient lediglich der Information.
Veröffentlichung der Angaben zu einer (schon erfolgten) Emission einer - vor allem internationalen - Anleihe oder eines bereits syndizierten Kredits. Dabei werden die beteiligten Banken u. a. Finanzinstitute entspr. ihren Funktionen im Konsortium bzw. Syndikat gegliedert aufgeführt, bei sehr grossen allerdings nicht sämtliche, vor allem dann nicht (alle) Seilers. Bei Anleiheemissionen nennt der Tombstone Emittent, Art der Anleihe, Emissionsbetrag und Emissionsbedingungen einschl. Sicherstellung. Bei syndizierten Krediten werden Name des Schuldners, Darlehensbetrag, Art des Kredits sowie wichtigste Konditionen einschl. der Sicherstellung angeführt. Tombstones werden auch im Zusammenhang mit Mergers & Acquisitions u.a. Anlässen publiziert. Sie dienen vor allem als ein Instrument des Finanzmarketings an den standingbewussten internationalen Finanzmärkten.
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