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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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TA-Abfall

Kurzbez. für: Zweite Allgemeine Verwaltungsvoschrift zum Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz. Die Technische Anleitung regelt die Lagerung, die chemisch/physikalische und biologische Behandlung sowie Verbrennung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle gemäß dem Stand der Technik (Sonderabfälle).

Die Technische Anleitung Abfall (TA-Abfall) gehört zu den Verordnungen, die regeln, nach welchem Verfahren Abfall gesammelt, behandelt, gelagert und schließlich abgelagert wird. Sie sollen insgesamt eine umweltverträgliche Abfallentsorgung gewährleisten.

Der vollständige Name der TA-Abfall lautet "Technische Anleitung zur Lagerung, chemisch/physikalischen, biologischen Behandlung, Verbrennung und Ablagerung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen". Der erste Teil der TA-Abfall wurde auf der Basis des Abfallgesetzes vom Bundesminister für Umwelt erlassen. Der Schwerpunkt dieser Verordnung liegt auf der Behandlung von Sonderabfällen. Die Entsorgung soll jeweils gemäß dem aktuellen Stand der Technik gewährleistet sein.

Ziele der TA Abfall sind:

  • Vereinheitlichung des Entsorgungsstandards entsprechend dem Stand der Technik.
  • Erlassen von Vorschriften für die Entsorgungswege bestimmter Abfälle. Ein Abfallkatalog dient dabei als Orientierungshilfe, welche Kriterien für die Entsorgung einer bestimmten Abfallsorte einzuhalten sind.
  • Überwachung durch die Behörden mit stets verbesserten Instrumenten. Dabei geht es beispielsweise um die Verbesserung der Dokumentation und der Informationssysteme oder um die Erhöhung der Anforderungen an die Qualifikation des Personals von Abfallentsorgungsanlagen. Der fortschreitenden technischen und wissenschaftlichen Entwicklung soll in allen Bereichen der Entsorgung oder Verwertung Rechnung getragen werden.
  • Vereinheitlichung der Anforderungen von der Planung bis zum Betrieb von Entsorgungsanlagen. Dadurch soll das Verfahren für Antragsteller und Betreiber kalkulierbarer und für die Öffentlichkeit transparenter werden. Diesem Ziel dient dabei auch die Umweltverträglichkeitsprüfung.
  • Aufklärung der Bevölkerung über notwendige Entsorgungsmaßnahmen für den anfallenden Abfall und deren Umweltverträglichkeit.

Gleichzeitig mit der TA-Abfall trat die Abfallbestimmungsverordnung in Kraft, die in einem Katalog die besonders überwachungsbedürftigen Abfälle festlegt. Der Umgang mit Hausmüll und anderen Siedlungsabfällen ist in der TA-Siedlungsabfälle geregelt.



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