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TA-AbfallKurzbez. für: Zweite Allgemeine Verwaltungsvoschrift zum Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz. Die Technische Anleitung regelt die Lagerung, die chemisch/physikalische und biologische Behandlung sowie Verbrennung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle gemäß dem Stand der Technik (Sonderabfälle). Die Technische Anleitung Abfall (TA-Abfall) gehört zu den Verordnungen, die regeln, nach welchem Verfahren Abfall gesammelt, behandelt, gelagert und schließlich abgelagert wird. Sie sollen insgesamt eine umweltverträgliche Abfallentsorgung gewährleisten. Der vollständige Name der TA-Abfall lautet "Technische Anleitung zur Lagerung, chemisch/physikalischen, biologischen Behandlung, Verbrennung und Ablagerung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen". Der erste Teil der TA-Abfall wurde auf der Basis des Abfallgesetzes vom Bundesminister für Umwelt erlassen. Der Schwerpunkt dieser Verordnung liegt auf der Behandlung von Sonderabfällen. Die Entsorgung soll jeweils gemäß dem aktuellen Stand der Technik gewährleistet sein. Ziele der TA Abfall sind:
Gleichzeitig mit der TA-Abfall trat die Abfallbestimmungsverordnung in Kraft, die in einem Katalog die besonders überwachungsbedürftigen Abfälle festlegt. Der Umgang mit Hausmüll und anderen Siedlungsabfällen ist in der TA-Siedlungsabfälle geregelt.
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Weitere Begriffe : Kreditrestriktion | Selbstverständlichkeit | Interkommunale Vergleiche | ||||||||||||||||||||||||||||
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