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TA LärmTechnische Anleitung zum Schutz gegen Lärm. Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Ziel der TA Lärm ist es, den zuständigen Behörden unter Beachtung des Standes der Rechts- und Verwaltungspraxis eine den heutigen Erkenntnissen entsprechende bundeseinheitliche Vorgabe für die immissionsschutzrechtliche Beurteilung von Anlagenlärm an die Hand zu geben. Die TA Lärm soll den erforderlichen Schutz der Nachbarschaft und der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärmimmissionen sicherstellen. Sie gilt für Anlagen, die dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unterliegen. |
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Weitere Begriffe : Management, ökologieorientiertes | GKV-Mitglieder | Effekt, reaktiver | ||||||||||||||||||||||||||||
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