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Abfallgesetz

Abk.: AbfG: Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen. In dem Abfallbeseitigungsgesetz von 1972 wurden vor allem organisatorische Fragen geregelt. Diese beinhalteten z. B. die Festlegung von Entsorgungspflichten, abfallrechtliche Zulassungsverfahren sowie deren Überwachung. Die Einführung des Abfallvermeidungs- und des Abfallverwertungsgebotes sowie der Ermächtigung zum Erlaß weiterer Verordnungen im Abfallgesetz vom 27. 08. 1986 setzte neue Maßstäbe. Das AbfG beinhaltet im einzelnen: - Abfallbestimmungs-Verordnung vom 03. 04. 1990; - Reststoffbestimmungs-Verordnung vom 03.04. 1990; - Abfall- und ReststoffüberwachungsVerordnung vom 03. 04. 1990; - Zweite Allg. Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz (TA Abfall) vom 12.03. 1991; - Verordnungen über Verbrennungsanlagen und ähnliche brennbare Stoffe vom 23. 11. 1990.



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