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Abfallbestimmungsverordnung (AbfBestV)
In der Abfallbestimmungsverordnung werden die Abfälle festgelegt, die besonders überwacht werden müssen. Sie konkretisiert also die Entsorgung von Abfällen. Die Verordnung ist Teil des Abfallgesetzes. Das Abfallgesetz dient als Leitgesetz und regelt, wie Abfall vermieden und entsorgt werden soll. Konkretisiert wird die Entsorgung durch die Abfallbestimmungsverordnung. Dazu werden Abfälle, die besonders überwacht werden müssen, Sonderabfälle also, tabellarisch zusammengestellt. In der Praxis bedeutet das, dass sich zum Beispiel jedes Unternehmen an die Gesetzgebung seines Bundeslandes halten, und seine Abfallbeseitigung nach dieser Verordnung regeln muss. Zu diesem Sondermüll können Öle gehören oder Elektroschrott, Farben oder zum Beispiel Lacke. Das Abfallgesetz kann im Internet http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/krw-_abfg/ nachgelesen werden.
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