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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Abfallwirtschaft

Ziel der Abfallwirtschaft ist die gefahrlose Entsorgung von Abfällen. Gesetzliche Grundlage der Abfallwirtschaft bildet in der Bundesrepublik Deutschland das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Dieses fordert eine weitestgehende Abfallvermeidung, bevor Maßnahmen der Abfallverwertung und der Abfallbeseitigung greifen. Neben die öffentlichen, insbesondere kommunalen Entsorgungsbetriebe sind in zunehmenden Maße privatwirtschaftliche Entsorgungsunternehmen getreten. Um eine möglichst kostengünstige Entsorgung zu gewährleisten, werden unterschiedliche Organisationsformen, etwa. in Form der Private-Public-Partnerships diskutiert und angewandt. Die Entsorgung erfolgt größtenteils auf Deponien und in Müllheizkraftwerken. Um eine umweltverträgliche Entsorgung sicherzustellen, werden hohe Anforderungen an den die technische Ausstattung bzw. den Betrieb der Entsorgungsanlagen gestellt (z. B. Deponieabdichtung, strenge Luftgrenzwerte).



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