Substanzwertverfahren
Der Substanzwert eines Unternehmens spiegelt den Wert wider, der für eine identische Reproduktion des Unternehmens im Falle der Fortführung (Going Concern) zu entrichten wäre. Er ermittelt sich im Wesentlichen aus der Bilanz des Unternehmens, indem zunächst alle betriebsnotwendigen Aktiva zu Marktpreisen bewertet und summiert werden. Hiervon abgezogen werden die Marktwerte des Fremdkapitals. Nicht-betriebsnotwendiges Vermögen (z.B. Wertpapiere des Umlaufvermögens) wird zu Liquidationspreisen bewertet und erhöht den Substanzwert. Werden für die Ermittlung des Substanzwerts nur die materiellen Positionen herangezogen, so spricht man auch vom Teilreproduktionswert eines Unternehmens. Der Vollreproduktionswert wird errechnet, indem auch immaterielle Werte eines Unternehmens bewertet und hinzuaddiert werden. Hierzu zählen z.B. Goodwill, selbst erstellte Patente, Markenwert, Managementqualität oder Kundenstamm. Der Substanzwert soll letztlich eine Untergrenze für den Wert eines Unternehmens darstellen, jedoch gestaltet sich die Ermittlung in der Praxis als sehr schwierig. So können Wiederbeschaffungspreise der einzelnen Aktiva meist nur geschätzt werden, und auch das Zusammenspiel der einzelnen Vermögensteile (z.B. die Ertragskraft eines Patents in Verbindung mit einer starken Marktposition) kommt bei diesem Verfahren zu kurz. Das Substanzwertverfahren bewertet nur die Gegenwart, nicht aber zukünftiges Potenzial.
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