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Sozialmissbrauch
Sozialmissbrauch ist die Beanspruchung sozialer Leistungen durch Personen, die dazu nicht berechtigt sind. Sie erschleichen sich die Leistungen durch falsche oder unvollständige Angaben oder schaffen bewusst die Voraussetzungen, um öffentliche Sozialleistungen beantragen zu können. In der Bundesrepublik Deutschland wird, wie im Sozialbudget ausgewiesen, rund ein Drittel der gesamtwirtschaftlichen Leistung eines Jahres für soziale Zwecke ausgegeben. Diese sozialen Leistungen sind in vielen Fällen Lohnersatzzahlungen (wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe). Oder sie ergänzen das Arbeitseinkommen (Wohngeld, Kindergeld) oder werden bei Krankheit, im Alter oder während der Ausbildung gezahlt, um den betreffenden Personen einen ausreichenden Lebensstandard zu sichern oder sie in besonderen Lebenslagen zu unterstützen. Dieses Angebot der Allgemeinheit an Betroffene wird aber in vielen Fällen auch missbräuchlich in Anspruch genommen. Der Leistungsmissbrauch ist im sozialen Bereich ebenso festzustellen, wie der Subventionsbetrug im Bereich der wirtschaftlichen Fördermaßnahmen. Beim Sozialmissbrauch sind vor allem zwei Bereiche zu unterscheiden: Die Erschleichung von Leistungen durch falsche oder lückenhafte Angaben (bzw. durch das Verschweigen neuer Tatbestände) sowie absichtliches Herbeiführen von Umständen, die zum Bezug sozialer Leistungen berechtigen. Besonders häufig wird Sozialmissbrauch festgestellt
Die Schätzung des Schadens, der dem Staat (beziehungsweise den Steuer- und Beitragszahlern) durch Sozialmissbrauch entsteht, ist schwer. Das liegt nicht nur daran, dass die Täter in vielen Fällen nicht ermittelt werden. Es hängt auch damit zusammen, dass die Grenzen zwischen legaler und illegaler Inanspruchnahme sozialer Leistungen oft fließend und zudem politisch umstritten sind.
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