Sonderstellung der Banken in der Volkswirtschaft
Es ist allgemein anerkannt, dass dem Finanzsektor verglichen mit anderen Wirtschaftssektoren eine besondere Stellung zukommt. Zum einen unterliegt er grösserer Instabilitätsgefahr, sowohl auf der Ebene der einzelnen Finanzintermediäre und -markte wie der des Finanzsystems insgesamt. Insb. systemische Finanzkrisen können zu erheblichen Wachstumsverlusten führen. Zum anderen fehlen privaten Haushalten, die Finanzdienstleistungen in Anspruch nehmen, oft Finanzwissen und Fähigkeit, Informationen über Art und Risiken verschiedener Finanzkontrakte und Bestandsfestigkeit von Finanzintermediären, denen sie ihre Ersparnisse anvertrauen, zu sammeln. Für die Sonderstellung des Sektors der Banken in der Gesamtwirtschaft werden so vor allem wirrschafts-und sozialpolitische Aspekte angeführt, u. a.: 1. Das Bankgewerbe wird als Kreditversorgungsapparat verstanden, woraus folgt, dass die Banken Teile eines zentral zu steuernden Verteilungsnetzes und nicht miteinander konkurrierende Unternehmen seien. 2. Die Banken werden als Geldversorgungsapparat angesehen, wodurch staatliche Eingriffe Einfluss auf die Geldversorgung und damit indirekt auf Beschäftigung und Preisniveau hätten. 3. Schliesslich gelten Gläubiger von Banken als schutzwürdiger als sonstige Gläubiger und somit auch ihre Forderungen gegen Banken. Aus diesen Gründen sind Finanzsektoren tendenziell stärker reguliert und beaufsichtigt als die meisten anderen Wirtschaftszweige. Streben nach Finanzstabilität und Verbraucherschutz kann allerdings zu Lasten der Effizienz gehen, bspw. wenn Regulierungen Innovationsbemühungen konterkarieren, Anreize für eine ungünstige Risikoverlagerung schaffen oder Finanzintermediären überzogene Verwaltungskosten aufbürden.
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