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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Skonto

Unter Skonto versteht man einen bestimmten Prozentsatz eines Rechnungsbetrages, der bei sofortiger Bezahlung oder bei Zahlung innerhalb eines vereinbarten Zeitraums vom Rechnungsbetrag abgezogen werden kann. Einen gesetzlichen Anspruch auf Skonto hat der Kunde aber nicht.

Pünktlich zahlende Kunden sind gern gesehen. Um den Anreiz auf schnelle Zahlungen zu erhöhen, gewähren viele Firmen ihren Kunden Skonto, gewissermaßen eine "Belohnung" für sehr schnelles Bezahlen. Der Kunde darf dann meist eine vorher festgelegte Summe vom Rechnungsbetrag abziehen. Damit vermindert Skonto für denjenigen, der ihn in Anspruch nimmt, die Kosten einer angeschafften Ware oder einer in Anspruch genommenen Dienstleistung.

In manchen Branchen ist die Gewährung von Skonto marktüblich. Ihn nicht zu gewähren, käme einem Wettbewerbsnachteil gleich. Einen gesetzlichen Anspruch auf Skonto haben Kunden jedoch nicht. Weder im Handelsgesetzbuch noch im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich entsprechende Regelungen. Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn dies vereinbart worden ist. Das bedeutet: Nur mit einer ausdrücklichen Vereinbarung oder wenn es auf der Rechnung vermerkt ist, können Kunden den Rechnungsbetrag entsprechend kürzen. Auf der Rechnung findet sich meist eine so genannte Skontoklausel. Darin werden die Zahlungsbedingungen exakt benannt, und zwar die Höhe des möglichen Abzugs und die Zahlungsfrist. Beispiel: "Zahlbar innerhalb von zehn Tagen mit drei Prozent Skonto, innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug." Der Empfänger soll zur Zahlung sofort oder innerhalb der nächsten Tage veranlasst werden.

Skonto wird in Prozent des Kaufpreises angegeben. Übliche Skonti sind zwei bis drei Prozent des Rechnungsbetrages. Dies ist vor allem für Firmenkunden interessant. Wer Skonto ausnutzt, wird meist als zahlungsfähig angesehen. Außerdem ist die Ausnutzung des Skontoabzuges häufig zinsgünstiger als eine kurzfristige Kreditfinanzierung über den Kontokorrentkredit der Firma.

Skonto ist ein Prozent-Wert, der im Rahmen von Zahlungsbedingungen vereinbart werden kann: Erfolgt die vom Kunden zu leistende Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist (Skontofrist), zum Beispiel „binnen 14 Tage nach Rechnungsdatum“, braucht nur der um den Skontobetrag geminderte Rechnungsbetrag gezahlt zu werden. Er wirkt sich entsprechend auf die Umsatzsteuer aus. Wird die Skontofrist überschritten, wird die normale vereinbarte Fälligkeit (z.B. 30 Tage) wirksam und es kann kein Skontoabzug mehr erfolgen. Skonto wird vom Lieferanten/Leistungserbringer gewährt, um ein schnelles Begleichen der gestellten Rechnung zu erreichen. Prozentsatz, der bei sofortiger Bezahlung einer Rechnung abgezogen wird. Dieses sind i. d. R. 1 bis 3 % vom Rechnungsbetrag. Wird bei Bezahlung einer Rechnung Skonto abgezogen, so mindern sich die Anschaffungskosten des erworbenen Wirtschaftsgutes um den Skontobetrag. Zinsen für einen zum Zwecke der Skontoausnutzung aufgenommenen betrieblichen Kredit sind Betriebsausgaben und erhöhen nicht die Anschaffungskosten des Gutes. Der dem Käufer vom Verkäufer gem. Zahlungsbedingungen gewährte Abzug eines gewissen Prozentsatzes (i. d. R. 2 - 3 %) vom Rechnungsbetrag bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist. Skonti können gestaffelt gewährt werden; z. B. 3 % bei sofortiger Barzahlung (Kassenskonto) oder 2 % bei Zahlung binnen 1 Monat. Sk. als zeitbedingter Nachlass ist vom Rabatt als mengenbedingtem Nachlass zu unterscheiden.



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