Schiffs-, -hypotheken-, -pfandbrief-, -darlehens-, -beleihungsbank, -kreditinstitut
Art der Pfandbriefbanken. Vergibt Kredite, die durch Hypotheken auf Schiffe und Schiffsbauwerke gesichert sind. Refinanzierung durch Ausgabe von (Schiffs-) Pfandbriefen. Schiffspfandbriefbanken sind privatrechtliche Banken, deren Geschäftsbetrieb daraufgerichtet ist, 1. Darlehen gegen Bestellung von Schiffshypotheken zu gewähren und auf Grund der erworbenen durch Schiffshypotheken gesicherten Forderungen Schuldverschreibungen (Pfandbriefe in Gestalt der Schiffspfandbriefe) auszugeben; 2. Darlehen für den Bau, den Umbau, den Erwerb und die Reparatur von Schiffen sowie die Umschuldung von Schiffskrediten an inländische Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft oder Anstalt zu gewähren (Schiffskommunaldarlehen) und auf Grund der erworbenen Forderungen Schuldverschreibungen (Öffentliche Pfandbriefe) auszugeben. Für diese Geschäfte stehen EWG, EUKS, EAG und EIB den inländischen Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts gleich; dasselbe gilt für Mitgliedstaaten der EU. Andere Staaten stehen den inländischen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gleich, wenn eine zwischenstaatliche Vereinbarung, der in Form eines Bundesgesetzes zugestimmt worden ist, eine Gleichstellung ausdrückl. vorsieht. Unterliegen neben dem KWG den Vorschriften des Pfandbriefgesetzes.
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