Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Schiffshypothek

Für Schiffe, die in ein Schiffahrtsregister eingetragen sind, kann als spezielle Form der Hypothek eine Schiffshypothek bestellt werden. Die Schiffshypothek stellt die Belastung eines Schiffes oder eines Schiffsbauwerkes in der Form dar, daß an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Schiff zu zahlen ist, damit eine dem Gläubiger zustehende Forderung befriedigt werden kann.

Rechtsgrundlage dafür ist das Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbau werken vom 15. November 1940. Bestallt wird die Schiffshypothek ähnlich einer Grundstückshypothek durch die entsprechende Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner sowie durch die Eintragung der Hypothek ins Schiffsregister. Die Schiffshypothek als Sicherungshypothek ist eine Buchhypothek.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Schiffsdarlehenszinsberechnung
 
Schiffshypothek, Beleihung
 
Weitere Begriffe : Bolschewismus | Verbände der Bankwirtschaft und sonstiger | Spartengliederung(sprinzip)
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.