Schütt'-aus-hol'-zurück (-Verfahren)
Instrument der Finanzierungs- und Dividendenpolitik. Dabei werden von der Unternehmung zunächst Beträge als Dividende ausgeschüttet, die anschließend im Wege einer Kapitalerhöhung zurückgeholt werden. Dabei stimmen die Höhe der Kapitalaufstockung mit der Summe der zur Ausschüttung beschlossenen Dividende, abzüglich der bei Ausschüttung und Wiederanlage anfallenden Steuern i.d.R. überein. Beim einperiodigen Verfahren fallen Ausschüttung und Rückholung der Gewinne in dasselbe Jahr, während beim mehrperiodigen Verfahren die Kapitalerhöhung erst nach einigen Jahren bei fortlaufender Ausschüttung erfolgt. Der Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, dass die Gewinne den Aktionären zugute kommen, ohne dass der AG auf lange Sicht Liquidität entzogen wird. Im Gegensatz zum Rücklagenumwandlungsverfahren muss die Dividende zunächst aber ausgeschüttet werden, bevor sie durch die Kapitalerhöhung in Form von Barmitteln wieder in das Unternehmen zurückfließt.
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