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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Rücklagen, offene

In den Bilanzen von Kapitalgesellschaften ausgewiesene Rücklagen. Offene Rücklagen entstehen entweder durch die Zurückbehaltung von Gewinnen (Gewinnthesaurierung, Gewinnrücklagen) oder durch Zuführung von Eigenkapital über das Haftungskapital hinaus, insbesondere bei besonderen Finanzierungsvorgängen, z.B. Agio-Beträge bei der Aktienemission, Zuzahlungen bei Sanierungen (Kapitalrücklage). Bestandteile der Gewinnrücklagen sind die gesetzliche Rücklage, die anderen Rücklagen sowie die statutarischen Rücklagen (satzungsgemäß zu bildende Rücklagen, für die allerdings in aller Regel keine besondere Position gebildet wird, sondern die in den gesetzlichen bzw. in den anderen Rücklagen enthalten sind) sowie die Rücklage für eigene Anteile. Die offenen Rücklagen sind ausgewiesene Bestandteile des Eigenkapitals. Insofern geben sie auch dem Kapitalanleger Aufschluss über die Finanzierungsstruktur.



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