Risikoaktiva, Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage für die Anrechnung der Risikoaktiva ist nach dem Eigenmittelgrundsatz I bei: 1. Beteiligungen der Buchwert abzgl. der passivierten Wertberichtigungen; 2. Krediten (ausgen. Gewährleistungen bei TermingeSchäften, Optionsrechten und Finanzswaps) der Buchwert abzgl. der passivierten Wertberichtigungen und der passiven Rechnungsabgrenzungsposten aus Gebührenabgrenzung; 3. Leasinggegenständen der Buchwert abzgl. der Posten wg. der Erfüllung oder der Veräusserung von Forderungen aus Leasingverträgen bis zu den Buchwerten der diesen zugehörigen Leasinggegenstände; 4. Finanzswaps und den bei ihnen übernommenen Gewährleistungen der Kapitalbetrag; 5. Termingeschäften und Optionsrechten sowie den bei ihnen übernommenen Gewährleistungen der unter der Annahme tatsächlicher Erfüllung bestehende Anspruch der Bank auf Lieferung oder Abnahme des Geschäftsgegenstandes. Wenn bei Termingeschäften oder beim Austausch von Zins- und Kapitalbeträgen im Rahmen von Finanzswaps auf Grund vertraglicher Vereinbarung alle gegenüber demselben Vertragspartner entstehenden Ansprüche und Verpflichtungen aus Geschäften mit gleichen Währungen und Verpflichtungen aus Geschäften mit gleichen Währungen und gleichem Erfüllungsdatum laufend in schuldersetzender Weise saldiert werden, ist der Anspruch aus dem jeweiligen Saldo zu Grunde zu legen.
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