Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts - Gerichts - und Gutachterkosten. Allerdings nur dann, wenn auch Aussicht auf Erfolg besteht. Dabei kann es sich um Zivil- oder Strafprozesse handeln. Versicherbar sind einzelne Risiken wie Verkehrsstreitigkeiten oder Pakete mit mehreren Bereichen.

Rechtstreitigkeiten können ins Geld gehen. Bei hohen Streitwerten oder beim Weg durch mehrere Instanzen steigen Anwalts - und Gerichtskosten. Jede Partei muss dabei zunächst ihren Beitrag zusteuern. Wer den Prozess (Zivilprozess) am Ende verliert, muss in der Regel nicht nur die Gerichtskosten voll, sondern auch die Anwaltskosten des Gegners mitfinanzieren. Eine Rechtsschutzversicherung kann in solchen Fällen nützlich sein. In einem Rechtsstreit übernimmt sie die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten. Dazu zählen auch Gebühren beim Schiedsamt oder Schlichter. Außerdem gewähren die Unternehmen ein zinslosen Kredit, wenn eine Strafkaution bezahlt werden muss.

Zahlreiche Ausschlüsse

Der Nachteil bei dieser Police besteht aber darin, dass viele Rechtsstreitigkeiten von dem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Dazu zählen zum Beispiel Bauvorhaben oder Erbstreitigkeiten, Ehescheidungen sowie Streit um Immobilien und Baufinanzierungen. Also genau die Fälle, in denen der Streit besonders ins Geld geht. Außerdem winkt die Versicherung in den Fällen ab, in denen die Ursache des Streits bereits gesetzt ist. Wer heute eine Rechtsschutzversicherung abschließt, der darf nicht auf Schutz für alte Rechtsstreitigkeiten hoffen. Gibt es dort Probleme sind diese vom neuen Rechtsschutz ausgeschlossen.

Verschiedene Produkte möglich

Rechtsschutzpolicen gibt es als Einzelprodukte oder im Paket. So lässt sich Privatrecht - und Berufrechtsschutz mit Verkehrsrechtsschutz koppeln. Häufig sind solche Pakete aber teuerer als mehrere Einzelpolicen. Ein Preisvergleich bei verschiedenen Anbietern ist daher sinnvoll. Für Vielfahrer kann die Rechtsschutzversicherung als reine Verkehrsrechtspolice attraktiv sein. Hier besteht das erhöhte Risiko eines Unfalls und damit auch die eines Rechtsstreites.

Die Angebote der verschiedenen Versicherer unterscheiden sich besonders im Detail. Bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung empfiehlt es sich genau darauf zu achten, welche Streitigkeiten abgesichert sind. Bei den Verträgen sollten die Versicherungsbedingungen 2000 (ARB 2000) eingebunden werden. Einen begrenzten Rechtsschutz bietet auch die private Haftpflichtversicherung. Sie prüft, ob Forderungen gegen ihren Kunden berechtigt sind und zahlt auch die Gerichtskosten.

Die Rechtsschutzversicherung ist eine reine Kostenversicherung, die bezweckt, dem Versicherungsnehmer die Durchsetzung eigener Rechtsansprüche zu erleichtern. Dabei werden &emdash; je nach Umfang &emdash; die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die durch die Beratung des Versicherten und die Geltendmachung eines eigenen Anspruchs oder die Verteidigung gegenüber einem von einem Dritten erhobenen Anspruch entstehen, sowie die Kosten einer mit dem Versicherungsfall zusammenhängenden Strafverteidigung abgedeckt.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Rechtsrisiko im Zahlungsverkehr
 
Rechtssicherheit
 
Weitere Begriffe : Effektenkommissionsgeschäft | Zinsänderungsrisikopolitik, -kompensation | Annuitätentilgung
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.