Pharmazentralnummer
In der Gesundheitswirtschaft:
Kodierung von Fertigarzneimitteln durch Klarschrift und definierte Strichbalken, die eine Identifizierung nach Warenzeichen, Wirkstoffstärke, Darreichungsform, Packungsgröße und pharmazeutischem Hersteller erlaubt. Die Pharmazentralnummern werden in Deutschland von der Informationsstelle für Arzneispezialitäten vergeben. Die Arzneimittelhersteller müssen die Nummer als bundeseinheitliches Arzneimittelkennzeichen maschinell erfassbar auf der äußeren Umhüllung der Arzneimittel angeben, die Apotheker müssen die Nummer zwecks Arzneimittelabrechnung maschinenlesbar auf das Verordnungsblatt übertragen. So wird die Pharmazentralnummer auch bei der Abrechnung der Apotheken mit den Krankenkassen genutzt.
§ 300 SGB V
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