Organgesellschaft
ist eine juristische Person, die rechtlich selbständig, wirtschaftlich aber unselbständig ist. Sie ist in ein übergeordnetes Unternehmen (Organträger) finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch eingegliedert. Dieses Verhältnis heißt Organschaft die Begriffsbildung entstammt dem Steuerrecht.
Gesellschaft, die vertraglich verpflichtet ist, ihre Gewinne an das sie beherrschende Unternehmen abzuführen; bei Verlusten tritt die Unternehmung ein. Ein Organverhältnis hat die steuerliche Folge, dass in gewissem Maße auf die Doppelbesteuerung des Gewinns und des Umsatzes bei beherrschter und herrschender Gesellschaft verzichtet wird. Handelt ohne Verfolgung eigener Zwecke nach den Weisungen der Hauptgesellschaft.
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