Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Doppelbesteuerung

bedeutet mehrfache Besteuerung einer Steuerquelle beim gleichen Steuerpflichtigen. Sie kommt vor im Inland (z.B. Gewinn unterliegt der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer wie auch der Gewerbeertragsteuer) und international (der gleiche Steuerpflichtige soll wegen des gleichen Steuertatbestandes zur gleichen Steuer von mehreren Staaten gleichzeitig erfaßt werden). Zur Beseitigung solcher Nachteile schließen die Staaten Doppelbesteuerungsabkommen ab. Begr. f. den Sachverhalt, dass mindestens zwei Staaten denselben Steuerpflichtigen fü\' r den gleichen Zeitraum aufgrund desselben Steuertatbestandes (desselben Steuergegenstandes) zu einer gleichartigen Steuer heranziehen. Neben dieser „rechtlichen" D. kann es eine „wirtschaftliche" D. geben. Letztere liegt z. B. vor, wenn zur Gewinnbesteuerung eines Tochterunternehmens auch die Besteuerung der Gewinnausschüttung beim Mutterunternehmen (einem anderen Steuersubjekt) hinzukommt.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Doppelbehandlung
 
Doppelbesteuerungsabkommen
 
Weitere Begriffe : Kündigungsgrundschuld | Swapmarkt | Währungskurs - (Devisenkurs, Valutakurs)
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.