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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Organ

(engl. organ) Ein Organ (griech. organon = Werkzeug) ist oder sind eine oder mehrere Personen, durch die eine Personengesamtheit (eine sog. juristische Person, z. B. der Staat, ein Verein) handelt. Da juristische Personen Träger eigener Rechte und Pflichten sind, benötigen sie Handlungsträger, die Willensentscheidungen fassen, nach außen verdeutlichen und umsetzen. Diese Funktion erfüllen die Organe. Die juristische Person hat dann für das Handeln ihrer Organe einzustehen. Die Organe der Grundform einer juristischen Person ein sog. Verein bestehen nur aus Vorstand und Hauptversammlung, während bei juristischen Personen speziell des Handelsrechts Variationen auftreten. Als wichtigste sind z. B. die Organe der . Aktiengesellschaft zu nennen: die Hauptversammlung (Gesamtheit der Aktionäre), der Aufsichtsrat und der Vorstand. Die Organe einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind die Gesellschafterversammlung (Gesamtheit der Gesellschafter), der Geschäftsführer und ab einer bestimmten Beschäftigungszahl der Aufsichtsrat.



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